Trotz sorgfältiger Erstellung der Inhalte kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler
auftreten, Informationen unvollständig sind oder sich Rahmenbedingungen nach
Veröffentlichung ändern. Um die Nutzung von zenitoria.sbs transparent zu gestalten, werden
im Folgenden die wesentlichen Haftungsbegrenzungen beschrieben, die bei der Verwendung
der bereitgestellten Informationen zu Cloud-Lösungen, Warenwirtschaft und Zeitmanagement
zu beachten sind.
Zenitoria haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Zenitoria nur für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden
aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Nutzung der Website überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall
ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder
nicht eingetretene Einsparungen, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der auf
zenitoria.sbs bereitgestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn Entscheidungen zu
Softwareanschaffungen, organisatorischen Veränderungen oder betrieblichen
Investitionen allein auf Basis der redaktionellen Inhalte getroffen werden, ohne
weitere Prüfung oder Beratung.
Zenitoria übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch technische
Störungen, Unterbrechungen, Wartungsarbeiten oder Angriffe auf die Infrastruktur
entstehen, welche die Verfügbarkeit oder Darstellung der Inhalte
beeinträchtigen. Obwohl angemessene Maßnahmen zur Sicherung und Stabilität der
Website getroffen werden, kann ein jederzeit störungsfreier Zugriff nicht
zugesichert werden. Wartungsfenster und Anpassungen können dazu führen, dass
Inhalte vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind.
Soweit auf zenitoria.sbs Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben, etwa zur
Arbeitszeiterfassung, GoBD-konformen Archivierung oder Datenschutz, gegeben
werden, stellen diese keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Auslegung
und Anwendung der Regelungen sind ausschließlich die jeweils aktuellen
Gesetzestexte, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und gerichtlichen
Entscheidungen maßgeblich. Zenitoria weist darauf hin, dass sich die Rechtslage
ändern kann und empfiehlt, bei Unsicherheiten qualifizierte Rechtsberatung in
Anspruch zu nehmen.